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   LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07   

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LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07 (https://dejure.org/2010,57998)
LG Köln, Entscheidung vom 12.01.2010 - 27 O 165/07 (https://dejure.org/2010,57998)
LG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 27 O 165/07 (https://dejure.org/2010,57998)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07
    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2009 - VII ZR 11/08 - und vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08 - seien auf den vorliegenden Fall nicht unmittelbar übertragbar, weil die Beklagte kein öffentlicher Auftraggeber sei.

    Der so zustande gekommene Bauvertrag ist ergänzend dahin auszulegen, dass sowohl die Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls als auch die vereinbarte Vergütung in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen ist (BGH Urt. vom 11.05.2009 - VII ZR 11/08, NZBau 2009, 370).

    Damit ist zwischen den Parteien, wie der Bundesgerichtshof nunmehr (NZBau 2009, 370) klargestellt hat, ungeachtet der zeitlichen Verschiebung ein Bauvertrag mit den Konditionen zustande gekommen, wie sie sich zur Zeit der Abgabe des Angebots durch die Klägerin am 12.12.2002 darstellen.

    Auch ein Vorbehalt der Nachforderung im Bereich der Vergütung kann dem Angebot nicht entnommen werden (vgl. BGH NZBau 2009, 370; OLG Hamm BauR 2008, 1622).

    Damit ist das Verhalten der Vertragsparteien dahingehend auszulegen, dass sie - bei beizubehaltender Vertragsbindung im übrigen - über neue, dem eingetretenen Zeitablauf Rechnung tragende Vertragsfristen und daraus resultierende Vergütungsänderungen noch eine Einigung herbeiführen wollen (BGH NZBau 2009, 370, Rn. 44; BGH Urt. vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08, Juris, Rn. 19).

    Diese Erwägungen gelten unabhängig vom Ausmaß der Änderungen der Grundlagen des Preises; auf eine erhebliche Änderung im Sinne des § 313 BGB kommt es also hier nicht an (BGH NZBau 2009, 370, Rn. 54 ff.).

    Es ist der Klägerin zuzubilligen, dass insoweit die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2008 (BGH NZBau 2009, 370, dort Rn. 48) zu einem Missverständnis Anlass gegeben haben mag, als dort als Ergebnis der Abwägung festgehalten wird, dass die Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles anzupassen ist.

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Auszug aus LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07
    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2009 - VII ZR 11/08 - und vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08 - seien auf den vorliegenden Fall nicht unmittelbar übertragbar, weil die Beklagte kein öffentlicher Auftraggeber sei.

    Dabei handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08, Juris) um zwei unterschiedliche Streitgegenstände.

    Auf die ursprüngliche Kalkulation des Angebots kommt es demgegenüber nicht an (BGH Urt. vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08, Juris).

    Unter Berücksichtigung des hier durchgeführten Ausschreibungsverfahrens kann diese Regelung aber nur so verstanden werden, dass der Bieter damit als Anknüpfungspunkt sich auf den in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten spätesten Zuschlagstermin - also nach Änderung den 31.05.2003 - insoweit verlassen kann, als unmittelbar danach die Ausführungsfrist zu laufen beginnt (so auch BGH Urt. vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08, Juris, Rn. 19 f.).

    Wie der Bundesgerichtshof inzwischen klargestellt hat (vgl. Urt. vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08, Juris, Rn. 41 ff.), ist von dem Auftraggeber die Mehrvergütung zu zahlen, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen ist.

    Die Klägerin wird in der Folge gemäß den Vorgaben in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.09.2009 (VII ZR 152/08) ihren Vortrag zu ergänzen haben.

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07
    Da das Bauvorhaben nicht abgeschlossen ist und eine Schlussrechnung nicht vorliegt, kann sie sich auch auf eine Abschlagsrechnung stützen (vgl. BGH BauR 2004, 1146; BGH Urt. vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07, Juris).

    Eine Vergütung für einzelne Positionen kommt dann in Betracht, wenn in deren Höhe ein positiver Saldo festgestellt werden kann (BGH BauR 1997, 468; BGH Urt. vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07, Juris).

    Dabei ist im Wege einer Gesamtberechnung von dem Auftragnehmer ein neuer, angemessener Preis unter Berücksichtigung aller Mehr- und Minderkosten vorzutragen (BGH Urt. vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07, Juris).

    Eine derartige Forderung stellt auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.08.2009 (VII ZR 205/07; dort Rn. 61 f.) auf.

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren ohne

    Auszug aus LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07
    Voraussetzung für einen Mehrvergütungsanspruch ist aber eine Auswirkung der eingetretenen Verzögerung auf die Bauzeit; allein die Verschiebung des Zuschlagstermins und eine damit verbundene Veränderung der Kalkulationsgrundlagen des Bieters löst noch keinen Mehrvergütungsanspruch aus, weil die dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulationsgrundlagen nicht Geschäftsgrundlage des Vertrages werden (BGH Urt. vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08, Juris).

    Nach § 98 Nr. 2 GWB sind auch derartige juristische Personen des Privatrechts öffentlichen Auftraggebern gleichgestellt, soweit sie sich wie hier bestimmter Verfahren bedienen (vgl. im Ergebnis ebenso BGH Urt. vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08 - Rn. 1).

    Damit ist das Verhalten der Vertragsparteien dahingehend auszulegen, dass sie - bei beizubehaltender Vertragsbindung im übrigen - über neue, dem eingetretenen Zeitablauf Rechnung tragende Vertragsfristen und daraus resultierende Vergütungsänderungen noch eine Einigung herbeiführen wollen (BGH NZBau 2009, 370, Rn. 44; BGH Urt. vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08, Juris, Rn. 19).

  • KG, 28.01.2000 - 21 U 5379/98

    Kann Anspruch auf Bauzeitverlängerung isoliert eingeklagt werden?

    Auszug aus LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerseite zitierten Entscheidung des Kammergerichts (KG IBR 2003, 67); auch in dieser Entscheidung wurde zwar die Feststellungsklage als die grundsätzlich richtige Klageart bezeichnet, letztlich aber eine Zulässigkeit mangels Rechtsschutzinteresses verneint.
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01

    Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen

    Auszug aus LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07
    Da das Bauvorhaben nicht abgeschlossen ist und eine Schlussrechnung nicht vorliegt, kann sie sich auch auf eine Abschlagsrechnung stützen (vgl. BGH BauR 2004, 1146; BGH Urt. vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07, Juris).
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 46/07

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen

    Auszug aus LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07
    Der Streitgegenstand wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klägerseite geltend gemachte Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt bzw. Klagegrund, aus dem die Klägerseite die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BGH v. 24.01.2008- VII ZR 46/07, Juris).
  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 69/96

    Begriff des unstreitigen Guthabens; Verhandlung prüfbar berechneter und sachlich

    Auszug aus LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07
    Eine Vergütung für einzelne Positionen kommt dann in Betracht, wenn in deren Höhe ein positiver Saldo festgestellt werden kann (BGH BauR 1997, 468; BGH Urt. vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07, Juris).
  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08

    Vergabeverfahren: Kostenausgleichsanspruch des Auftragnehmers infolge erst nach

    Auszug aus LG Köln, 12.01.2010 - 27 O 165/07
    Auch ein Vorbehalt der Nachforderung im Bereich der Vergütung kann dem Angebot nicht entnommen werden (vgl. BGH NZBau 2009, 370; OLG Hamm BauR 2008, 1622).
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   LG Köln, 25.09.2012 - 27 O 165/07   

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https://dejure.org/2012,56533
LG Köln, 25.09.2012 - 27 O 165/07 (https://dejure.org/2012,56533)
LG Köln, Entscheidung vom 25.09.2012 - 27 O 165/07 (https://dejure.org/2012,56533)
LG Köln, Entscheidung vom 25. September 2012 - 27 O 165/07 (https://dejure.org/2012,56533)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 06.11.2013 - 17 W 22/13

    Erstattungsfähigkeit gegnerischer Anwaltskosten bei Nichtigkeit einer mit dem

    Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 25.9.2012 (27 O 165/07) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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   LG Köln, 07.04.2010 - 27 O 165/07   

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https://dejure.org/2010,76266
LG Köln, 07.04.2010 - 27 O 165/07 (https://dejure.org/2010,76266)
LG Köln, Entscheidung vom 07.04.2010 - 27 O 165/07 (https://dejure.org/2010,76266)
LG Köln, Entscheidung vom 07. April 2010 - 27 O 165/07 (https://dejure.org/2010,76266)
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